Allgemeine Einkaufs- und Beschaffungsbedingungen
1. Allgemeine Geltung
1.1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Auftragnehmer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Einkaufs- und Beschaffungsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir, die AOK-Verlag GmbH (nachfolgend auch Auftraggeber genannt) mit unseren Auftragnehmern über die von ihnen angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen.
1.2. Der Auftragnehmer muss Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein (§ 310 I BGB).
1.3. Geschäftsbedingungen unserer Auftragnehmer oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2. Bestellungen und Aufträge
2.1. Die Bestellung durch uns erfolgt durch Abgabe eines entsprechenden Angebotes gegenüber dem Auftragnehmer. Grundlage dieses Angebotes sind diese Allgemeinen Einkaufs- und Beschaffungsbedingungen.
2.2. Wir sind berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung unter Angabe des Grundes vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir die bestellten Produkte in unserem Geschäftsbetrieb aufgrund von nach Vertragsschluss eingetretenen, vom Auftragnehmer zu vertretenen Umständen (wie z. B. die fehlende Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen) nicht mehr oder nur mit erheblichen Aufwendungen verwenden können oder sich die Vermögensverhältnisse des Auftragnehmers nach Vertragsschluss derart verschlechtern, dass mit einer vertragsgemäßen Lieferung nicht zu rechnen ist.
3. Sicherheit, Umweltschutz
Vom Auftragnehmer zu liefernde/n Ware/n und Leistung/en, müssen den jeweiligen aktuellen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Sicherheits- und Umweltbestimmungen einschließlich der Verordnung über gefährliche Stoffe, dem ElektroG und den Sicherheitsempfehlungen der zuständigen deutschen Fachgremien oder Fachverbände, z. B. VDE, VDI, DIN, etc. entsprechen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die geltenden Vorschriften für Stoffbeschränkungen zu ermitteln und einzuhalten. Einschlägige Bescheinigungen, Prüfzeugnisse und Nachweise sind unaufgefordert und kostenlos mitzuliefern.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungsangaben
4.1. Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend.
4.2. Ohne abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung und Transport an die im Vertrag genannte Versandanschrift einschließlich Verpackung, die Kosten für deren Lizenzierung und Registrierung, Kosten der Versicherungen und sonstige Nebenkosten sowie die Fracht ein.
4.3. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, zahlen wir ab Lieferung der Ware und Rechnungserhalt den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto, oder 30 Tagen netto. Für die Rechtzeitigkeit der von uns geschuldeten Zahlungen genügt der Eingang unseres Überweisungsauftrages bei unserer Bank.
4.4. In sämtlichen Auftragsbestätigungen, Lieferpapieren und Rechnungen sind unsere Bestellnummer, die Artikel-Nr., Liefermenge und Lieferanschrift anzugeben. Sollten eine oder mehrere dieser Angaben fehlen und sich dadurch im Rahmen unseres normalen Geschäftsverkehrs die Bearbeitung durch uns verzögern, verlängern sich die in Ziffer 4.3. genannten Zahlungsfristen um den Zeitraum der Verzögerung.
4.5. Bei Zahlungsverzug schulden wir Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB gemäß § 247 BGB.
5. Lieferzeit, Lieferung und Gefahrübergang
5.1. Die von uns in der Bestellung angegebene oder sonst nach diesen Allgemeinen Einkaufs- und Beschaffungsbedingungen maßgebliche Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Vorzeitige Lieferungen sind nach vorheriger Absprache möglich.
5.2. Die Lieferung erfolgt frei Haus an die von uns angegebene Lieferadresse einschließlich Verpackung und Fracht, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.3. Die Frachtpapiere müssen unsere Auftragsnummer, Gewicht, Auftraggeber aufweisen. Jeder Sendung ist neben dem Frachtbrief ein Lieferschein mit folgenden Angaben beizufügen.
- Lieferanschrift und Lieferdatum - Auftragnehmer und Lieferantennummer
- Auftraggeber und unsere Auftragsnummer - Artikelbezeichnung und unsere Artikelnummer
- Stückzahl, Colli-/Palettenanzahl.
5.4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, wonach die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann, unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung. Seite 2 zu den Allgemeinen Einkaufs- und Beschaffungsbedingungen AOK-V_AEB_07.2022_DE.pdf, Stand: Juli 2022 Version 1.0
5.5. Im Falle des Lieferverzugs stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, wobei wir erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ein Rücktrittsrecht ausüben oder Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung geltend machen können.
5.6. Wir sind berechtigt, bei Lieferverzögerungen nach vorheriger schriftlicher Androhung gegenüber dem Auftragnehmer für jede angefangene Woche des Lieferverzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 %, maximal 5 %, des jeweiligen Auftragswerts zu verlangen.
Die Vertragsstrafe ist auf den vom Auftragnehmer zu ersetzenden Verzugsschaden anzurechnen.
5.7. Der Auftragnehmer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu Teillieferungen nicht berechtigt.
5.8. Die Gefahr geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, erst auf uns über, wenn uns die Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort übergeben wird.
6.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Vorschriften des Verpackungsgesetzes einzuhalten.
6.3. Der Auftragnehmer versichert im Auftragsfall, dass sämtliche Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes ordnungsgemäß registriert und lizensiert sind. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Lieferant die Registrierungs- und Lizenznummer dem Auftraggeber bekannt zu geben.
6.4. Für den Fall der Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen haftet der Lieferant dem Auftraggeber für einen bei diesem eventuell daraus entstehenden Schaden einschließlich Nachforderungen, Bußgeldern und dergleichen und stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei.
6. Eigentumssicherung
7.1. An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen, Daten und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Auftragnehmer darf sie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen noch selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Vom Auftragnehmer hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung.
7.2. Werkzeuge und Modelle, die wir dem Auftragnehmer zur Verfügung stellen oder die zu Vertragszwecken gefertigt und uns durch den Auftragnehmer gesondert berechnet werden, bleiben in unserem Eigentum oder gehen in unser Eigentum über. Der Auftragnehmer wird sie als unser Eigentum kenntlich machen, sorgfältig verwahren, in angemessenem Umfang gegen Schäden jeglicher Art absichern und nur für Zwecke des Vertrages benutzen. Er ist nach Aufforderung verpflichtet, sie im ordnungsgemäßen Zustand an uns herauszugeben, wenn sie von ihm nicht mehr zur Erfüllung der mit uns geschlossenen Verträge benötigt werden.
7.3. Eigentumsvorbehalte des Auftragnehmers gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung für die jeweiligen Produkte beziehen, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Insbesondere sind erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehälte unzulässig.
8. Gewährleistungsansprüche
8.1. Bei Mängeln stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu.
8.2. Durch Abnahme oder durch Billigung von vorgelegten Mustern oder Proben verzichten wir nicht auf Gewährleistungsansprüche.
8.3. Mit dem Zugang unserer schriftlichen Mängelanzeige beim Auftragnehmer ist die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gehemmt, bis der Lieferant unsere Ansprüche ablehnt oder den Mangel für beseitigt erklärt oder sonst die Fortsetzung von Verhandlungen über unsere Ansprüche verweigert.
9. Produkthaftung
9.1. Der Auftragnehmer ist für alle von Dritten wegen Personen- oder Sachschäden geltend gemachten Ansprüche verantwortlich, die auf ein von ihm geliefertes fehlerhaftes Produkt zurückzuführen sind, und ist verpflichtet, uns von der hieraus resultierenden Haftung freizustellen. Sind wir verpflichtet, wegen eines Fehlers eines vom Auftragnehmer gelieferten Produktes eine Rückrufaktion gegenüber Dritten durchzuführen, trägt der Lieferant sämtliche mit der Rückrufaktion verbundenen Kosten.
9.2.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme zu unterhalten, die, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, nicht das Rückrufrisiko oder Straf- oder ähnliche Schäden abzudecken braucht. Der Lieferant wird uns auf Verlangen jederzeit eine Kopie der Haftpflichtpolice zusenden.
10. Schutzrechte
10.1. Der Auftragnehmer steht nach Maßgabe der Ziffer 10.2. dafür ein, dass durch von ihm gelieferte Produkte keine Schutzrechte Dritter in Ländern der Europäischen Union oder anderen Ländern, in denen er die Produkte herstellt oder herstellen lässt, verletzt werden. Seite 3 zu den Allgemeinen Einkaufs- und Beschaffungsbedingungen AOK-V_AEB_07.2022_DE.pdf, Stand: Juli 2022 Version 1.0, Seite 3 von 4
10.2.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen uns wegen der in Ziffer 10.1. genannten Verletzung von gewerblichen Schutzrechten erheben, und uns alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten. Dies gilt nicht, soweit der Lieferant nachweist, dass er die Schutzrechtsverletzung weder zu vertreten hat noch bei Anwendung kaufmännischer Sorgfalt zum Zeitpunkt der Lieferung hätte kennen müssen.
10.3. Unsere weitergehenden gesetzlichen Ansprüche wegen Rechtsmängeln der an uns gelieferten Produkte bleiben unberührt.
11. Geheimhaltung
11.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bedingungen der Bestellung sowie sämtliche ihm für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Unterlagen einschließlich der grundlegenden Dokumentation des Auftraggebers über das Knowhow (mit Ausnahme von öffentlich zugänglichen Informationen) geheim zu halten und nur zur Ausführung der Bestellung zu verwenden. Er wird sie nach Erledigung von Anfragen oder nach Abwicklung von Bestellungen auf Verlangen umgehend an uns zurückgeben.
11.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, kein Exemplar einer Drucksache oder eines Produktes, das mit dem im Auftrag gegeben Produkt im Zusammenhang steht, an Dritte weiterzugeben oder Dritten die Möglichkeit zu geben, davon Kenntnis zu erlangen, ausgenommen öffentlich zugängliche Informationen.
11.3. Dies gilt ebenso für eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken.
11.4. Eine Veröffentlichung oder Werbung (Printmedien, Internet-Seiten, Messen oder sonstigen Vertriebswegen) von über unser Haus umgesetzten Produkten ist dem Auftragnehmer untersagt.
11.5. Der Auftragnehmer darf in Werbematerial, Broschüren, etc. nicht auf die Geschäftsverbindung hinweisen und für uns gefertigte Liefergegenstände nicht ausstellen.
11.6. Auch nach Ablauf des Vertrages wird der Auftragnehmer alle als vertraulich und geheim anzusehenden Tatsachen und Mitteilungen weiterhin geheim halten.
11.7. Der Auftragnehmer wird seine Unterlieferanten entsprechend dieser Ziffer 11. verpflichten.
12. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die die jeweilige Bestellung betreffenden Daten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu verarbeiten und zu speichern.
13. Abtretung
Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen handelt.
14. Einhaltung von Gesetzen
14.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis die jeweils für ihn maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Antikorruptions- und Geldwäschegesetze sowie kartellrechtliche, arbeits- und umweltschutzrechtliche Vorschriften.
14.2. Der Auftragnehmer wird sicherstellen, dass die von ihm gelieferten Waren/Leistungen allen maßgeblichen Anforderungen an das Inverkehrbringen in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum genügen. Er hat uns die Konformität auf Verlangen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
14.3. Der Auftragnehmer wird zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die Einhaltung der in dieser Ziffer 14. enthaltenen, den Auftragnehmer treffenden Verpflichtungen durch seine Unterlieferanten sicherzustellen.
15. Organisatorische Bedingungen/Versandbedingungen
15.1. Lieferadresse AOK-Verlag GmbH
Zeppelinstr. 14
53424 Remagen
Tel.: 02642/931-0 | Email: Wareneingang@aok-verlag.de
15.2. Rechnungsadresse AOK-Verlag GmbH | Lilienthalstr. 1-3 | 53424 Remagen
15.3. Anlieferungszeiten Mo – Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15.30 Uhr, Fr 08:00 - 12.00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten kann die Warenannahme nur nach Absprache erfolgen.
15.4. Kartonagen und Verpackungen
15.4.1. Es sind ausschließlich versandfähige Wellpappekartons zu verwenden, die für das jeweilige Inhaltsgewicht und auch für den Einzel-/Weiter-versand geeignet sind. Die Kartons müssen neutral sein und dürfen keinen Hinweis auf den Hersteller, bzw.Auftragnehmer geben. Verwenden Sie ausschließlich Normkartons mit den Außenabmessungen (ausgenommen Drucksachen): 800x600x600 mm | 600x400x400 mm | 400x300x400 mm | 400x300x200 mm (200x150x100mm). Seite 4 zu den Allgemeinen Einkaufs- und Beschaffungsbedingungen AOK-V_AEB_07.2022_DE.pdf, Stand: Juli 2022 Version 1.0, Seite 4 von 4
15.4.2. Jeder Karton ist mit folgenden Angaben des Auftraggebers an der Stirnseite deutlich mit Artikelnummer | Artikelbezeichnung | Stückzahl je Karton/Packstück zu kennzeichnen.
15.4.3. Sämtliche vom Auftragnehmer gelieferten Verpackungen, wie z. B. Verkaufs-, Um-, oder Transportverpackungen, sind nach dem Verpackungsgesetz vom Auftragnehmer zu registrieren und lizensieren, siehe auch Punkt 6.
15.5. Verpackungseinheiten
Im Auftrag vorgegebene Mengen je Karton sind, auch im Falle von Nachbestellungen, einzuhalten.
15.6. Paletten
Es werden ausschließlich naturbelassene Europoolpaletten (nachstehend auch Europaletten) nach UIC-Norm, mit Kennzeichnung EPAL, angenommen und nur getauscht, wenn sie sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Beachten Sie bitte unbedingt die maximalen Abmessungen: H: 1400 mm (inklusive Palette) B: 800 mm L: 1200 mm. Das Gesamtgewicht pro Europalette darf maximal 1000 kg betragen. Die Kartons sind so zu stapeln, dass die Beschriftung mindestens an einer Palettenseite von außen gut sichtbar ist! Europaletten sind grundsätzlich „artikelrein“ zu halten und dürfen an keiner Seite überpackt sein. Sie sind in geeigneter Weise gegen Transportschäden und Verrutschen der Kartons zu sichern (Schrumpf- oder Stretch Folie aus PE/PP). Gitterboxen können wir aus lagertechnischen Gründen nicht akzeptieren.
Bitte beachten Sie: Bei Nichteinhaltung der o. g. Versandbedingungen können wir die Warenannahme zu Lasten des Auftragnehmers verweigern. In Ausnahmefällen kann eine Nachbearbeitung durch uns erfolgen. In diesem Fall wird dem Auftragnehmer der Aufwand in Rechnung gestellt. Zurzeit berechnen wir je angefangenen 30 Minuten 31,- €, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Die Entscheidung, ob die Warenannahme verweigert oder nachgebessert wird, obliegt dem Auftraggeber.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
16.1. Die zwischen uns und dem Auftragnehmer geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen).
16.2. Erfüllungsort für die Lieferung ist die von uns jeweils angegebene Lieferadresse.
16.3. Für alle übrigen gegenseitigen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz der Auftraggeberin, der AOK-Verlag GmbH, Lilienthalstraße 1-3, 53424 Remagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
16.4. Ist der Auftragnehmer, ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und den Auftragnehmer nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Auftragsnehmers. Für Klagen gegen uns ist in diesen Fällen unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Anschrift:
AOK-Verlag GmbH
Lilienthalstraße 1-3
53424 Remagen
Tel.: 02642 931-0
Fax: 02642 931-130
E-Mail: service@aok-verlag.de
Stand: Juli 2022, Version 1.0